Die Sorge um eine lebenswerte Umwelt für uns und die Generationen von
morgen hat in vielen Bereichen zu einer Neuorientierung im Denken und
Handeln geführt. Die Menschen haben verstanden, daß bei weltweit immer
knapper werdenden Vorräten kostbare Energie nicht unnötig verschwendet
werden darf: was einmal verheizt wird, ist für immer verloren. Immer mehr
Verbraucher entscheiden sich daher für umweltbewußtes Handeln und achten
darauf, daß Energie nicht sinnlos vergeudet wird. Auch beim Schutz unserer
Umwelt gilt die alte Regel: viele kleine Schritte führen zum Erfolg. Dazu
gehören auch zeitgemäße Heizungsanlagen und vor allem deren regelmäßige Wartung,
zumal solche Maßnahmen sich rechnen, weil sie helfen, Energie zu
sparen und Kosten zu senken.
Ein Wartungsvertrag ist in vielerlei Hinsicht empfehlenswert:
- Die jährliche Wartung der Heizungsanlage hilft
Energie einsparen,
weil heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen besonders
wenig Energie verbrauchen, wenn sie richtig eingestellt sind.
- Die Energieeinsparung bedeutet für Sie gleichzeitig eine
Heizkostensenkung.
- Die Überprüfung der Heizung dient dem Umweltschutz, weil gut
eingestellte Geräte eine nahezu rückstandsfreie Verbrennung
garantieren.
- Die Wartung dient zudem der Werterhaltung der Heizung, weil
durch sie ein vorzeitiger Verschleiß der Anlage verhindert wird.
- Dadurch können frühzeitig Störquellen erkannt und behoben
werden. Ein Ausfall ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch teuer.
- Aufgrund der Gesetzte sind Sie als Anlagenbetreiber für
die
ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung verantwortlich.
- Der Abschluß eines Wartungsvertrages kann Ärger ersparen, weil
eine unterlassene Wartung gegebenenfalls zu Beanstandungen sowie
zusätzlichen Gebühren durch den Schornsteinfeger führt.
Wenn Sie die durchschnittliche jährliche Betriebszeit
einer Heizungsanlage
mit einem Auto vergleichen und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von
60 km/h zugrunde legen würde eine Heizungsanlage jährlich ca.
100000 km zurücklegen.
Würden Sie Ihrem Auto nach dieser Betriebszeit eine
Inspektion gönnen?
Bedenken Sie bitte auch, daß die jährliche Überprüfung
durch Ihren
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister keine Wartung ersetzt.
Auch hier wieder mit dem Auto verglichen: Eine Hauptuntersuchung beim
TÜV ersetzt auch keinen Inspektionstermin wenn dann ein Mangel
festgestellt wird, können wir es schon mit verkehrsgefährdenden
Fahrzeugen zu tun haben.
Sie erhalten bei uns auch Wartungsverträge mit
Funktionsversicherung,
das heißt, daß bei Reparaturen an gewarteten Bauteilen (auch zwischen
zwei Wartungsterminen) Ihnen keine Lohnkosten in Rechnung gestellt
werden. Gegen einen geringen Aufpreis sind die durch die Reparatur
entstehenden Lohnkosten, sämtliche tarifvertraglich vereinbarten
Zuschläge für Überstunden jeglicher Art und ggfs. auch die
Bereitschaftspauschale für unseren Notdienst hiermit versichert.
Sprechen Sie uns an wir unterbeiten Ihnen gerne unverbindlich ein individuelles Angebot.
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