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Die Sorge um eine lebenswerte Umwelt für uns und die Generationen von morgen hat in vielen Bereichen zu einer Neuorientierung im Denken und Handeln geführt. Die Menschen haben verstanden, daß bei weltweit immer knapper werdenden Vorräten kostbare Energie nicht unnötig verschwendet werden darf: was einmal verheizt wird, ist für immer verloren. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich daher für umweltbewußtes Handeln und achten darauf, daß Energie nicht sinnlos vergeudet wird. Auch beim Schutz unserer Umwelt gilt die alte Regel: viele kleine Schritte führen zum Erfolg. Dazu gehören auch zeitgemäße Heizungsanlagen und vor allem deren regelmäßige Wartung, zumal solche Maßnahmen sich rechnen, weil sie helfen, Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein Wartungsvertrag ist in vielerlei Hinsicht empfehlenswert:
  • Die jährliche Wartung der Heizungsanlage hilft Energie einsparen, weil heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen besonders wenig Energie verbrauchen, wenn sie richtig eingestellt sind.
  • Die Energieeinsparung bedeutet für Sie gleichzeitig eine Heizkostensenkung.
  • Die Überprüfung der Heizung dient dem Umweltschutz, weil gut eingestellte Geräte eine nahezu rückstandsfreie Verbrennung garantieren.
  • Die Wartung dient zudem der Werterhaltung der Heizung, weil durch sie ein vorzeitiger Verschleiß der Anlage verhindert wird.
  • Dadurch können frühzeitig Störquellen erkannt und behoben werden. Ein Ausfall ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch teuer.
  • Aufgrund der Gesetzte sind Sie als Anlagenbetreiber für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung verantwortlich.
  • Der Abschluß eines Wartungsvertrages kann Ärger ersparen, weil eine unterlassene Wartung gegebenenfalls zu Beanstandungen sowie zusätzlichen Gebühren durch den Schornsteinfeger führt.

Wenn Sie die durchschnittliche jährliche Betriebszeit einer Heizungsanlage mit einem Auto vergleichen – und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h zugrunde legen – würde eine Heizungsanlage jährlich ca. 100000 km zurücklegen.

Würden Sie Ihrem Auto nach dieser Betriebszeit eine Inspektion gönnen?

Bedenken Sie bitte auch, daß die jährliche Überprüfung durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister keine Wartung ersetzt. Auch hier wieder mit dem Auto verglichen: Eine Hauptuntersuchung beim TÜV ersetzt auch keinen Inspektionstermin – wenn dann ein Mangel festgestellt wird, können wir es schon mit verkehrsgefährdenden Fahrzeugen zu tun haben.

Sie erhalten bei uns auch Wartungsverträge mit Funktionsversicherung, das heißt, daß bei Reparaturen an gewarteten Bauteilen (auch zwischen zwei Wartungsterminen) Ihnen keine Lohnkosten in Rechnung gestellt werden. Gegen einen geringen Aufpreis sind die durch die Reparatur entstehenden Lohnkosten, sämtliche tarifvertraglich vereinbarten Zuschläge für Überstunden jeglicher Art und ggfs. auch die Bereitschaftspauschale für unseren Notdienst hiermit versichert.

Sprechen Sie uns an – wir unterbeiten Ihnen gerne unverbindlich ein individuelles Angebot.